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Frank Matthes

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News-Archiv | Artikel vom 27.09.2017

Schweinealarm

Langsam aber sicher hält der Herbst Einzug. Mit Sebastian hat bereits der erste schwere Herbststurm der Saison seine Spuren hinterlassen. Und je kürzer die Tage werden, umso mehr steigt für Autofahrer die Unfallgefahr. Alle zweieinhalb Minuten passiert laut ADAC ein Wildunfall in Deutschland. Zusammenstöße mit dämmerungsaktiven Tieren sind an der Tagesordnung. Das kann teuer werden.

Versicherer zahlten an ihre Kunden im Jahr 2015 allein für Wildschäden rund 653 Millionen Euro, hat der Versichererverband GDV ermittelt. Danach kostete ein Versicherungsschaden im Schnitt gut 2.400 Euro. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung für Zusammenstöße mit Wild nur bei Fahrunfällen. Bei Tierschäden am geparkten Auto gehen Geschädigte ohne Vollkasko also leer aus. Zudem muss der Schaden als Wildunfall anerkannt sein. Der zuständige Jagdpächter erstellt darüber die entsprechende Bestätigung. Nützlich sind Fotos vom Unfallort. Auf Nummer sicher geht, wer sich an die Polizei wendet. Die kennt auch die Kontaktdaten des Pächters oder Jagdaufsehers.

Aber welche Tiere gelten eigentlich als Wildtiere? Nach dem Jagdgesetz sind das im Wesentlichen Rehe, Wildschweine („Schwarzwild“), Wildtauben, Füchse, Wildenten, Feldhasen, Wildkaninchen, Fasane, Waschbären, Wildgänse, Rotwild und Damwild. Manche Versicherungsbedingungen begrenzen allerdings die versicherten Wildschäden auf sogenanntes Haarwild. Beim Zusammenstoß mit einem Fasan oder einer Wildgans geht der Versicherte also leer aus. Besonders leistungsfähige Verträge hingegen begleichen alle Schäden, die durch Zusammenstoß mit einem Tier entstehen, egal ob behaart oder gefiedert, Wild, Nutz- oder Haustier. Beim Versicherungsschutz zählt eben nicht nur der niedrigste Beitrag.




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